Sportluftfilter
- Balle
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Re: Sportluftfilter
Matte muss drin sein und bei 3000 U/min muss man unter 75 db liegen dann geht alles, zur Not auch mit andere Abgasanlage.
Nur leider wird das dann in Komninatioen abgenommen werden müssen und das kostet dann dementsprechend auch.
Aber wie schon erwähnt...die wenigsten wissen das fats 80% aller Gutachten der Firma K&N im Jahre 2007 erloschen sind
und somit ungültig. Verkauft wird natürlich fröhlich weiter. Bringt ja Geld. Und die alten Zettel liegen auch noch drin.
Sie sind auch nicht verpflichet darüber zu informieren, denn jeder Käufer muss sich im klaren sein bzw. sich informieren ob
er das eingetragen bekommt oder nicht.
Klar kann man Tüver finden die einen das Heute eintragen, aber bei ner großen Kontrolle kann da ein beamter sagen der sich nicht
sicher ist ( so ab zur Prüfstelle ) Und dann wird es richtig teuer! Zudem ist dann das Auto auch still gelegt.
§19.2 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Da sich das Geräuschverhalten nachweislich verschlechtert, benötigst Du keinen Prüfer - der nur bestätigen kann, dass es sich nicht verschlechtert hat - sondern den Gesetzgeber, der den §19.2 ändert.
Nur leider wird das dann in Komninatioen abgenommen werden müssen und das kostet dann dementsprechend auch.
Aber wie schon erwähnt...die wenigsten wissen das fats 80% aller Gutachten der Firma K&N im Jahre 2007 erloschen sind
und somit ungültig. Verkauft wird natürlich fröhlich weiter. Bringt ja Geld. Und die alten Zettel liegen auch noch drin.
Sie sind auch nicht verpflichet darüber zu informieren, denn jeder Käufer muss sich im klaren sein bzw. sich informieren ob
er das eingetragen bekommt oder nicht.
Klar kann man Tüver finden die einen das Heute eintragen, aber bei ner großen Kontrolle kann da ein beamter sagen der sich nicht
sicher ist ( so ab zur Prüfstelle ) Und dann wird es richtig teuer! Zudem ist dann das Auto auch still gelegt.
§19.2 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Da sich das Geräuschverhalten nachweislich verschlechtert, benötigst Du keinen Prüfer - der nur bestätigen kann, dass es sich nicht verschlechtert hat - sondern den Gesetzgeber, der den §19.2 ändert.
- Patrick 606
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Re: Sportluftfilter
Wo ran erkennt man welches guachten man hat???
und bekommt man(n) eine neues wen von nöten??
und bekommt man(n) eine neues wen von nöten??
- Hochdachmanta
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Re: Sportluftfilter
Bei Raid bekommst du kostenfrei ein neues gültiges nachhause geschickt.
Das habe ich bei damaligen Raid Filter auch machen müssen, da das alte beiliegende Gutachten abgelaufen war.
Wie das bei K&N läuft weiss ich nicht.
Grundsätzlich gilt aber: Wenn du einen Luftfilter beim Händler neu kaufst, muss ein gültiges Gutachten dabei sein. Es sei denn, der Händler weisst vor dem Kauf darauf hin und du bist damit einverstanden.
MfG
David
Das habe ich bei damaligen Raid Filter auch machen müssen, da das alte beiliegende Gutachten abgelaufen war.
Wie das bei K&N läuft weiss ich nicht.
Grundsätzlich gilt aber: Wenn du einen Luftfilter beim Händler neu kaufst, muss ein gültiges Gutachten dabei sein. Es sei denn, der Händler weisst vor dem Kauf darauf hin und du bist damit einverstanden.
MfG
David
Lustig, wie verwirrt manche Menschen sind, wenn ein Satz anders endet, als sie es Kartoffel.
- Patrick 606
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Re: Sportluftfilter
ok den werde ich mich mal schlau machen 

- Balle
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Re: Sportluftfilter
Firma K&N liefert eins mit, aber ob da gültig ist siehst du erst bei der Eintragung wenn der Prüfer die Nummer in sein System eingibt.
- Christopher
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Re: Sportluftfilter
also ick kriege meinen Sportluftfilter eingetragen
war heute Fragen 




- lights2000
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Re: Sportluftfilter
Hi Leute, ich meld mich auch mal zu Wort. Thema Teilegenehmigung und Teilegutachten waren mal ein Lieblingsthema von mir.
Erstmal zum Thema ABE:
Eine ABE ist NUR gültig und abnahmefrei, wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Das bedeutet in dem Zustand, für den das Kraftfahrtbundesamt die GesamtABE für das Fahrzeug erteilt hat. Daher funktioniert es meist nicht, das man Teile miteinander kombiniert, die für sich jeweils eine ABE mitbringen. Meist ist das nur interessant, wenn durch die Teile eine gegenseitig negative Beeinflussung erwartet wird. (Aber wer bekommt das bei der Kontrolle mit, wenn man eine ABE nach der anderen vorlegt? Genau, keiner, denn die Polizei kennt sich da selbst nicht aus. Und es ist schon fast "Glück", wenn man da auf eine Bullen trifft, der nen Plan hat)
Hab das mal vor vielen Jahren bei nem Kumpel mit eine Corado erlebt. Da war nichts mehr original und der Fahrzeugschein dreiseitig. Der hat nen dicken Hefter mit allen Genehmigungen im Kofferraum gehabt und den dem Bullen überreicht. Der hat nur ungläubig geguckt, ging weg und kam nach 10 min wieder und meinte "Ist ja alles ok"
Nichts war ok
Teilegutachten:
Dies erfordert IMMER eine Abnahme nach § 19(3) StVZO. Umgangssprachlich sagt man auch Änderungsabnahme.
Und wenn alles nichts hilft, dann gibt es noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO. (So bei mir zwecks Felgen/Fahrwerks- Kombination). Aber das kennt ihr sicherlich alle. Das sind meist die teureren Abnahmen.
Wichtig ist nur eins: Immer das lesen was man vom Teilehändler oder Hersteller dazu bekommt. Denn da steht die weitere Verfahrensweise drin. Hält man sich daran, dann kann einem keiner ans Bein pinkeln und das Auto stilllegen. Dann gibts auch keine Bonuspunkte in Flensburg
=> Das ist meine meine Meinung dazu, die nicht rechtlich bindend ist
Ich hab mich damit beschäftigt als mir die Polizei in Sachsen-Anhalt ans Fell wollte. Hatte die originalen Opelfelgen in 17" auf meinem Astra H und er wollte ein Gutachten dafür, obwohl sie eingetragen waren. Naja, der hatte halt keine Ahnung, das Fahrzeug wurde so ausgeliefert und das KBA hat die ABE so für das Fahrzeug erteilt. (das war 2004)
PS: Nicht alles was TÜVer eintragen ist auch richtig, hab da schon Sachen gesehen bei Freunden, da fasst man sich an den Kopf. Hab selbst schon erlebt das ich mit meinem Astra H (mit Xenon) bei der HU war und der TÜVer mich aufforderte, ich soll doch mal das Licht am Stellrad verändern
(hat der ja nicht bei Xenon und der TÜVer war ganz erstaunt) Naja, das nur als Beispiel.
Erstmal zum Thema ABE:
Eine ABE ist NUR gültig und abnahmefrei, wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Das bedeutet in dem Zustand, für den das Kraftfahrtbundesamt die GesamtABE für das Fahrzeug erteilt hat. Daher funktioniert es meist nicht, das man Teile miteinander kombiniert, die für sich jeweils eine ABE mitbringen. Meist ist das nur interessant, wenn durch die Teile eine gegenseitig negative Beeinflussung erwartet wird. (Aber wer bekommt das bei der Kontrolle mit, wenn man eine ABE nach der anderen vorlegt? Genau, keiner, denn die Polizei kennt sich da selbst nicht aus. Und es ist schon fast "Glück", wenn man da auf eine Bullen trifft, der nen Plan hat)



Teilegutachten:
Dies erfordert IMMER eine Abnahme nach § 19(3) StVZO. Umgangssprachlich sagt man auch Änderungsabnahme.
Und wenn alles nichts hilft, dann gibt es noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO. (So bei mir zwecks Felgen/Fahrwerks- Kombination). Aber das kennt ihr sicherlich alle. Das sind meist die teureren Abnahmen.
Wichtig ist nur eins: Immer das lesen was man vom Teilehändler oder Hersteller dazu bekommt. Denn da steht die weitere Verfahrensweise drin. Hält man sich daran, dann kann einem keiner ans Bein pinkeln und das Auto stilllegen. Dann gibts auch keine Bonuspunkte in Flensburg

=> Das ist meine meine Meinung dazu, die nicht rechtlich bindend ist

Ich hab mich damit beschäftigt als mir die Polizei in Sachsen-Anhalt ans Fell wollte. Hatte die originalen Opelfelgen in 17" auf meinem Astra H und er wollte ein Gutachten dafür, obwohl sie eingetragen waren. Naja, der hatte halt keine Ahnung, das Fahrzeug wurde so ausgeliefert und das KBA hat die ABE so für das Fahrzeug erteilt. (das war 2004)
PS: Nicht alles was TÜVer eintragen ist auch richtig, hab da schon Sachen gesehen bei Freunden, da fasst man sich an den Kopf. Hab selbst schon erlebt das ich mit meinem Astra H (mit Xenon) bei der HU war und der TÜVer mich aufforderte, ich soll doch mal das Licht am Stellrad verändern

- Christopher
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Re: Sportluftfilter
so habe mich heute nochmal mit einem TÜV-Menschen unterhalten und wenn ich im August TÜV neu mache wird der K&N Filter gleich eingetragen... da dann sowieso AU gemacht wird.. also kein Problem das ganze





Re: Sportluftfilter
Sportluftfilter bringen eh nix wenn se nicht zu 90 prozent abgeschirmt gegen die warme motorenluft sind
- Matze
- Schrauber
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Re: Sportluftfilter
Ich glaube, dass das in Christophers Fall eh egal ist, ob es "was bringt"... In dem Fall geht es nicht um Motorleistung, sondern um Sound.
Achtung!
Dieser Beitrag kann nicht gekennzeichneten Sarkasmus und pechschwarzen Humor enthalten!
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