[Allgemein] Info für Sonnenblendkeil

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Balle
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[Allgemein] Info für Sonnenblendkeil

Beitrag von Balle »

Nach der VkBl-Verlautbarung Nr 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist die BG für Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19Abs 2 die BE des Fz, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zuläßt u die hinsichtlich ihrerWirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.

Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (zB Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.
Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe u andere Scheiben ist jedoch zu beachten, daß das für den FzFührer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- u Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.

Aufkleben von Buchstaben auf die Windschutzscheibe.
AG Heidelberg, Urt vom 9. 2. 1981, 15 OWi 2780/80, DAR 7/81: Die nach Art einer Abziehklebefolie an der oberen Kante der Windschutzscheibe, angebrachte Aufschrift aus mindestens 10 cm hohen schwarzen Buchstaben bringt die BE des Kfz zum Erlöschen.

Ich hoffe diegenannte Bauartgenehmigungspflicht und damit verbundene deutlich lesbare Kennzeichnung ist klar zum Ausdruck gekommen. Alle nicht gekennzeichneten Folien sind unzulässig.Es sei denn, sie sind kleiner als 0,1m², denn dann gelten sie als Aufkleber.

Es dürfen maximal 25% der Fläche beklebt sein. Jeder einzelne Aufkleber darf nicht größer als 0,1m² sein. Die Sicht darf nicht eingeschränkt sein.
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Balle
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Re: Info für Sonnenblendkeil

Beitrag von Balle »

Es dürfen maximal 25% der Fläche beklebt sein. Jeder einzelne Aufkleber darf nicht größer als 0,1m² sein. Die Sicht darf nicht eingeschränkt sein.
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