Das ist höchstinteressant für alle, die ihre Fahrzeuge tiefergelegt haben und an dieser ominösen 50 cm unterkante Lichtaustritt kratzen oder sogar drunter sind!
Fakt ist, das die untere Lichtaustrittskante nicht tiefer als 50cm ligen darf. das sagt der §30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) aus. Was jetzt neu ist und damit auch viele nicht wissen (ich behaupte mal so mancher Beamte in grün/blau auch nicht), dieser §30 beinhaltet eine Richtlinie Nr.15. das Ding nennt sich Toleranzenkatalog und dort ist festgeschrieben, das die Toleranz für die untere lichtaustrittskante +- 50mm beträgt.
Im Klartext heißt das, das zum Zeitpunkt der Eintragung die 50cm nicht unterschritten werden dürfen, danach kann sich das Fahrzeug aber noch setzen, daher dieser katalog. im Umkehrschluß ist alles an Tieferlegung legal, was bis 45cm untere Lichtaustrittskante hat. Immer vorrrausgesetzt, daß es zum Zeitpunkt der Eintragung o.k.k war.
Also wenn in der nächsten Polizeikontrolle die Unterkante bemängelt wird, immer verweisen auf
§30 StVZO Nr.15, lfd.Nr.: 1.14.3 - Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn
Und zur Sicherheit das Eichprotokoll der Zollstockes verlangen.
Toleranzenkatalog StVZO (Anbauhöhen von Fahrzeugteilen)
- Balle
- < Forums-Schneider >
- Beiträge: 676
- Registriert: Di 11. Jan 2011, 21:36
- Fahrzeug: Opel Corsa C, Mondeo MK3 TDCI, Focus TDCI
- Wohnort: Nordwestmecklenburg
Re: Toleranzenkatalog StVZO (Anbauhöhen von Fahrzeugteilen)
diesen Hinweis gab es übrigens von höchster Prüfstelle...
- lights2000
- Früheinfädler
- Beiträge: 150
- Registriert: Mi 1. Jun 2011, 18:08
- Fahrzeug: Zafira B A17DTR
- KFZ-Kennzeichen: LWL
- Wohnort: Nähe SN im Kreis LWL
Re: Toleranzenkatalog StVZO (Anbauhöhen von Fahrzeugteilen)
Du, das ist mir persönlich völlig wurschtKadettfreak hat geschrieben:Ja stimmt da hab ich auch mal was gelesen Balle.
Gut nochmal zu wissen welcher § das gleich war.
Einen Kadett tieferlegen unterschreitet im Normalfall immer diese Grenze, aber beim Eintragen guckt da nie einer nach und am Ende haste den Kack mit den Blaufratzen.![]()
Guter Hinweis Balle.
Leider kann man ja keine genaueren Angaben machen wie es bei den einzelnen ist, man weiß ja nie wer hier was liest, gelle Lights2000?![]()
![]()

Re: Toleranzenkatalog StVZO (Anbauhöhen von Fahrzeugteilen)
meint ihr die scheinwerfer und tfgl vom boden gemessen ?
- lights2000
- Früheinfädler
- Beiträge: 150
- Registriert: Mi 1. Jun 2011, 18:08
- Fahrzeug: Zafira B A17DTR
- KFZ-Kennzeichen: LWL
- Wohnort: Nähe SN im Kreis LWL
Re: Toleranzenkatalog StVZO (Anbauhöhen von Fahrzeugteilen)
ich denk mal er meint das ganz normale Tagfahrlicht, das "g" war sicherlich nur ein vertipper, da es direkt neben dem "f" auf der Tastatur liegt 

- lights2000
- Früheinfädler
- Beiträge: 150
- Registriert: Mi 1. Jun 2011, 18:08
- Fahrzeug: Zafira B A17DTR
- KFZ-Kennzeichen: LWL
- Wohnort: Nähe SN im Kreis LWL
Re: Toleranzenkatalog StVZO (Anbauhöhen von Fahrzeugteilen)
Genau so sieht es ausKadettfreak hat geschrieben:Ah OK, hab gerätselt aber nix gefunden was passt. ^^
Aber Tagfahrlicht hat meines Wissens damit nix zutun, geht rein um die Scheinwerferaustrittskante.
